Bundestagswahl 2021Cornelia MöhringFrauenpolitikPresse

Schlag ins Gesicht von Ärztinnen und Ärzten

Bundesrat hält an Informationsverbot durch §218a fest

„Der § 219a Strafgesetzbuch bleibt – und damit bleibt auch die Einschüchterung von Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat hat den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen, mit dem das Informationsverbot aufgehoben werden sollte, abgelehnt. Auch wenn es angesichts der Ländermehrheiten wenig überrascht, so ist dies doch ein erneuter Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich abrackern, um sichere Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Sie ist erneut die Direktkandidatin zum Bundestag im Kreis Pinneberg.

Die ganze Pressemitteilung findet ihr hier