Offene Email an Landrat Stolz
Sehr geehrter Herr Stolz,
wir gehen davon aus, dass die Aussagen des Pressesprechers des Kreises Herrn Oliver Carstens mit Ihnen abgestimmt sind. Umso irritierender ist für uns die heute in den Blättern des A. Beig Verlages zu lesende kategorische Behauptung als wörtliches Zitat: „Der Kreis Pinneberg hat juristisch prüfen lassen, ob er ein Vetorecht hat. Diese Prüfung ist negativ ausgefallen.“ Wenn das tatsächlich so geäußert wurde, ist das die Unwahrheit!
In der Vorlage FD-42.16.038, die dem Hauptausschuss vom 5.10. als Mitteilung vorgelegt wurde, stellt sich dies entschieden anders dar.
Im Abschnitt A wird aus dem Gesellschaftervertrag der § 5.1.2 aufgeführt. Danach darf eine im Kreis Pinneberg ansässige Tochtergesellschaft der Regio-Kliniken „nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kreises Pinneberg“ geschlossen werden. Des weiteren wird eine andere Rechtsauffassung dargestellt, wonach ein vorgeblicher oder tatsächlicher „Sinn und Zweck“ der Gesellschaftervereinbarung gegen die Anwendung des § 5 spräche. Zusammenfassend heißt es daher in der Vorlage: Es „sprechen gute Gründe für, aber auch gegen eine Anwendung des § 5 der Gesellschaftervereinbarung.“
Festzuhalten ist, dass es bisher keine hinreichende Diskussion oder gar Beschlussfassung der Kommunalen Selbstverwaltung dazu gibt! Für uns ist es nicht hinnehmbar, wenn über eine solche Öffentlichkeitsarbeit „vollendete Tatsachen“ geschaffen werden sollen. Stellen Sie klar, dass es noch keine abschließende Entscheidung des Kreistages darüber gibt, wie mit dem Schließungsgebaren der Regio-Kliniken umgegangen werden soll. Verhindern Sie, dass „die Politik“ ausgeschaltet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Brügmann