Wenn neue Grundsicherung droht – bleibt aufrecht!
Unser Autor Sebastian B., Mitglied des LINKE-Kreisverbandes Pinneberg, schildert in diesem Artikel seine persönliche Situation und seine Erfahrungen mit dem Jobcenter. Er ruft dazu auf, in Sachen Bürgergeld und Grundsicherung wachsam zu bleiben und Möglichkeiten zu nutzen, einer Verschärfung auch im Persönlichen entgegenzuwirken.
Ich bin 42 Jahre alt, habe zwei Abschlüsse (Kommunikationsdesign und Fotojournalismus) und bin seit Mitte 2019 aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig. Ursache dafür sind psychische Erkrankungen (Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung, Panikstörung, Agoraphobie, soziale Phobie, mittelgradige depressive Episoden, chronische Spannungsschmerzen), die erstmals 2005 auftraten und diagnostiziert wurden. Infolgedessen habe ich drei Klinikaufenthalte sowie vier Jahre ambulante Therapie (2007–2011) und fünf Jahre ambulante Therapie (2020–heute) hinter mir.
Seit vergangenem Jahr (01/2024) bin ich nach mehreren Widerspruchsverfahren und einer amtsärztlichen Untersuchung (angeordnet durch das Jobcenter und die Rentenversicherung) in der befristeten Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) und erhalte neben dieser Bürgergeld.
Nun wird von der Union immer wieder betont, dass geplante Maßnahmen wie Kürzungen, Sanktionen, Druck und Zwang nur auf Personen abzielen sollen, die arbeiten können, während Bezieher von Sozialleistungen, die unverschuldet arbeitsunfähig sind, volle Unterstützung erhalten sollen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass, wenn die von der Union angekündigten Änderungen am Bürgergeld umgesetzt werden, mit Sicherheit Verfahren eingeleitet werden, in denen bei Bürgergeldbezieher*innen, die arbeitsunfähig sind, Nachweise und Überprüfungen angesetzt werden, um die Arbeitsunfähigkeit oder bestehende Erkrankungen bzw. deren Ursachen in Frage zu stellen.
Nun könnte man natürlich argumentieren, dass diese Aussagen Panikmache sind, subjektiv und nicht begründet. Jedoch habe ich in all den Jahren – in Kliniken sowie privat – Menschen kennengelernt, denen zwar immer wieder Unterstützung durch Behörden, Politiker oder Versicherungen zugesagt wurde, die in vielen Fällen leider nur leere Worte waren. Gerade durch die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und Rentenversicherungen wird versucht, mit Druck, Zwang und Prüfverfahren die Erkrankungen der Betroffenen in Frage zu stellen oder auf den Prüfstand zu stellen. In allen mir bekannten Fällen entstand bei den Betroffenen der Eindruck, als wolle man sie regelrecht brechen.
Ich habe auch persönlich ähnliche Erfahrungen mit Behörden gemacht. So erhielt ich im Jahr 2021 ein Schreiben des Jobcenters, in dem ein Verfahren wegen sozialwidrigen Verhaltens gegen mich eröffnet wurde. Mir wurde in diesem Schreiben unterstellt, ich hätte meine Hilfebedürftigkeit (den gesundheitlichen Zustand*) vorsätzlich oder grob fahrlässig sowie ohne wichtigen Grund herbeigeführt. Des Weiteren wurde mir mitgeteilt, dass als Herbeiführung im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB II auch gilt, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wird (§ 34 Absatz 1 Satz 2 SGB II). Verständlich erklärt, stand der Vorwurf im Raum, dass ich den Zustand der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit mutwillig und/oder absichtlich herbeigeführt habe und selbstständig dazu beitrage, dass die Hilfebedürftigkeit weiter besteht und ich nichts unternehme, damit sich daran etwas ändert. Hierbei möchte ich noch einmal auf die oben erwähnten stationären Klinikaufenthalte und ambulanten Therapien verweisen, die dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit bekannt waren.
Infolgedessen war ich gezwungen, entsprechend zu reagieren und Stellung zu beziehen, um eventuelle Repressalien (Zahlungsstopp, Rückzahlung von Tausenden von Euro etc.) zu vermeiden. So habe ich detailliert alle medizinischen Befunde, Klinikberichte, Therapieprogramme und sonstigen medizinischen Dokumente offengelegt und in einer persönlichen Stellungnahme dem Jobcenter zugesendet.
Die Offenlegung von medizinischen Informationen und Dokumenten verstößt übrigens gegen geltendes Datenschutzrecht. Ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit hat mir in einem persönlichen Telefonat mitgeteilt, dass ausschließlich der ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit befugt ist, solche medizinischen Informationen anzufordern und einzusehen.
Nach der Abgabe dieser Stellungnahme habe ich weder ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren eingestellt wurde, noch gab es eine Entschuldigung oder Ähnliches vom Jobcenter. Das einzige Ergebnis dieser gesamten Situation war eine drastische Verschlechterung meiner psychischen und physischen Verfassung im Rahmen von weiteren Panikattacken, Schlafstörungen und verstärkten Spannungsschmerzen.
Aufgrund der mir zugetragenen Erfahrungen Dritter und auch persönlich gehe ich mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass mit der Einführung der „(sogenannten) Neuen Grundsicherung“ wieder Tausende von Betroffenen ähnliche Schreiben erhalten und aufgefordert werden, zu jedem noch so kleinen Punkt betreffend ihrer Einschränkungen Stellung zu beziehen. Dass sie sich wieder dutzenden ärztlichen und psychologischen Untersuchungen unterziehen müssen, die ihnen weder weiterhelfen noch Hoffnung geben oder ihr Vertrauen in den Staat und die Behörden stärken werden. Anstatt auf die Betroffenen persönlich zuzugehen und ihnen wichtige Unterstützung anzubieten, werden sie von Sachbearbeitern, die aufgrund von Personalmangel, überbordender Bürokratie und neuer Gesetzgebungen völlig überlastet sind, wie Aktenzeichen abgearbeitet, und ihnen wird nicht die Hand gereicht, wie man es sich für einen Menschen erhofft. Viele werden, wenn sie einfach keine Kraft mehr haben, sich nur noch Frieden wünschen, den Forderungen fügen und dann nach kurzer Zeit wieder in die Arbeitsunfähigkeit zurückfallen – nur dieses Mal wahrscheinlich mit einer deutlichen Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Lage und ihres Lebens oder schlimmer.
Politiker, Medien und diejenigen, die immer laut rufen: „Weg mit dem Bürgergeld! Bürgergeld kürzen! Die sollen gefälligst arbeiten gehen und sich kein schönes Leben auf Steuerkosten machen!“, sollten einmal innehalten und sich damit auseinandersetzen, um was für Menschen und Schicksale es da geht. Kranke Menschen, egal welchen Alters oder welcher sozialen oder gesellschaftlichen Herkunft, haben sich ihr Schicksal höchstwahrscheinlich nicht gewünscht oder ausgesucht. Viele von ihnen haben gelernt oder versuchen, mit gesundheitlichen Einschränkungen zu leben – Einschränkungen, die ihr Leben beeinflussen und beeinträchtigen, und das auf eine Weise, wie es sich die meisten nicht ausmalen können. Viele Betroffene stehen allein da, ohne sozialen oder gesellschaftlichen Rückhalt, was den Kampf für sie umso schwieriger macht. Sie sind abhängig von Sozialleistungen, die viele Zusatzkosten im medizinischen Bereich nicht einmal abdecken. Es sind Menschen, für die jeder Tag ein neuer Kampf ist. Anstatt ihnen Stöcke zwischen die Beine zu werfen oder sie in Schubladen zu stecken, sollten sie unterstützt werden. Man sollte ihnen die Hand reichen, ihnen zuhören und zeigen, dass sie nicht allein sind und nicht allein kämpfen müssen.
Ich persönlich habe mich bereits seit den ersten Aussagen von CDU/CSU, FDP, Medien und Co. vor Monaten darauf eingestellt, einen weiteren Kampf zu führen – Stellungnahme um Stellungnahme, Widerspruch um Widerspruch, bis hin vors Sozialgericht. Ich lasse mich nicht brechen, und ich bleibe aufrecht.
Eines sollten sich gewisse Politiker und diejenigen, die gegen den Sozialstaat wettern, vor Augen führen und realisieren: Kranke sind beeinträchtigt, aber nicht schwach, und sie sind Menschen und haben Rechte.
* Zu den Ursachen der Erkrankungen gehe ich aus Trigger-Gründen hier nicht im Detail ein.
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