Unterhaltsvorschuss nicht streichen!
Kinder unter 18 Jahren, die keinen oder nicht wenigstens den Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen, haben Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Für diese Kinder springt der Staat ein. Das Geld soll durch den sogenannten Rückgriff vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgeholt werden – in der Theorie! Denn: Jährlich werden gerade mal 17% der Ausgaben durch den Staat zurückgeholt. Nun gibt Pläne, den Unterhaltsvorschuss für hunderttausende Kinder zu streichen. Das darf nicht passieren!
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Foto: pixabay.com/ParentiPacek
