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Holen Sie die Familie nach Halstenbek zurück!

Eine fünfköpfige Familie aus Halstenbek, die seit sieben Jahren geduldet in Deutschland lebt, musste plötzlich das Land Richtung Griechenland verlassen.
Dabei galten die alleinerziehende Mutter Yasamin Nazeri und ihre vier Kinder als gut integriert. Drei der vier Kinder gehen in die Schule. Ein 12-jähriger Sohn war ein wichtiger Erfolgsgarant für eine örtliche Fußballmannschaft, die älteste Tochter hatte einen Ausbildungsplatz sicher.

In Halstenbek sorgt die plötzliche Rückführung nach Griechenland für Bestürzung. Der Elternbeirat der Schule hatte zu einer Mahnwache vor der Erlöserkirche an der Friedrichstraße in Halstenbek aufgerufen. Ein Eilantrag dagegen wurde abgelehnt; rechtlich prüfen Unterstützer nun weitere Schritte.

Sicher, die Rückführung nach Griechenland ist rechtmäßig. Die Familie ist in Griechenland in die EU eingereist. Der Asylantrag hätte dort gestellt werden müssen. Das sieht das sogenannte Dublin-Verfahren vor. Darauf machte Raphaela Shorina, die Leiterin von DiakoMigra in Pinneberg, aufmerksam. „Die Familie wurde hier sieben Jahre geduldet. Eine Duldung hat noch nichts mit einem Aufenthaltstitel zu tun.“
Wenn die Rückführung auch rechtmäßig war, stimmt das Recht mit dem menschlichen Rechtsempfinden oft nicht überein, „und das ist in dieser Sache sicher der Fall“, so Raphaela Shorina.

Nach sieben Jahren haben die Kinder Freundschaften geschlossen, die Sprache gelernt, und sie und ihre Mutter sind Teil unserer Gesellschaft geworden. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit drängt sich auf: Die technisch anmutende Anwendung formaler Dublin-Regeln ist in diesem Fall sicher unmenschlich. Für die Kinder bedeutet dieser abrupte Bruch einen tiefen Einschnitt.

Es geht auch anders
Im Fall eines Afghanen, der 2019 nach Griechenland rückgeführt werden sollte, kritisierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das Verwaltungsgericht zu wenig geprüft hatte, ob er in Griechenland menschenwürdig untergebracht wird. Das BVerfG gab dem Mann recht; die unterlassene Prüfung durch das Verwaltungsgericht sei willkürlich.
Umso mehr sollte das für eine alleinstehende Frau mit vier Kindern gelten! Was passiert mit ihnen jetzt, außerhalb der Einflusssphäre deutscher Behörden? Droht ihnen dort doch noch eine Abschiebung nach Afghanistan? Eine Rückkehr in ein Land, in dem Frauen grundlegende Rechte verweigert werden, ist humanitär nicht zu rechtfertigen!

Raphaela Shorina macht aber auch deutlich: Die Rückführung ist einerseits plötzlich erfolgt, aber es muss auch Vorzeichen gegeben haben. Auf einen entsprechenden Brief hätte die Familie reagieren müssen. „Die Diakonie ist immer eine gute Adresse, um sich in einem solchen Fall Hilfe zu suchen“, so Shorina.

Die Mitglieder der LINKE Kreis Pinneberg fordern aufgrund der langen Integrationszeit in Deutschland die Rückführung der Familienmitglieder nach Halstenbek! Wir sind solidarisch mit ihnen und setzen uns dafür ein, dass den Kindern die Möglichkeit geboten wird, hier ihre Schulausbildung fortzusetzen.Wir werden dran bleiben am Thema.

Man kann die Familie vor Ort in Griechenland unterstützen>>

Bildvorlage: pixabay.com/creators_mentor

Stand: 20.02.2026